LEADER lebt von den Ideen der Menschen vor Ort. Eine Förderung können Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Kommunen, Kirchengemeinden sowie weitere Organisationen beantragen – entscheidend ist, dass das Vorhaben zur Entwicklung der LEADER-Region Rügen beiträgt und die Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie unterstützt.
Von der Idee bis zur Förderung
Ganz gleich, ob Sie sich noch am Anfang Ihrer Projektidee befinden oder bereits konkrete Pläne entwickelt haben – wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten. Gemeinsam besprechen wir Ihr Vorhaben, prüfen die Fördermöglichkeiten und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung über die Einreichung der Projektunterlagen bis hin zur Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde. Auch während der Projektumsetzung stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Vorbereitung
Projektidee entwickeln
Konkretisieren Sie Ihre Projektidee und überlegen Sie, welchen Beitrag sie zur Entwicklung der LEADER-Region Rügen leistet.Erstberatung durch das Regionalmanagement
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gemeinsam besprechen wir Ihr Vorhaben, prüfen die grundsätzliche Eignung für eine LEADER-Förderung sowie die Übereinstimmung mit der Regionalen Entwicklungsstrategie und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.Klärung der nationalen Kofinanzierung
20 % der Fördersumme müssen durch einen öffentlich kontrollierten Haushalt (z. B. Kommune oder Kirche) erbracht werden. Öffentliche Antragstellende tragen die Kofinanzierung aus dem eigenen Haushalt. Private Antragstellende müssen für die Kofinanzierung Kontakt mit der Kommune oder Kirche aufnehmen. Wenn die Kofinanzierung von diesen Stellen nicht erbracht werden kann, hat der Antragstellende die Möglichkeit, sich mit einem schriftlichen Negativbescheid der Kommune oder Kirche auf Landesmittel zu bewerben. Diese stehen jedoch nur in sehr begrenztem Maße zur Verfügung.Einreichung der Projektunterlagen (Stichtag: 31. Juli)
Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein.ausgefüllte und unterschriebene Projektbeschreibung
schriftliche Stellungnahme der Gemeine/Kirche zur Übernahme der nationalen Kofinanzierung
aktuelle Angebote oder qualifizierte Kostenschätzungen vom Architekten/Ingenieur
planungsrechtliche Auskunft von der zuständigen Baubehörde
gegebenenfalls: weitere Pläne, Skizzen oder Fotos
Nachweis zu Nichtvorsteuerabzugsfähigkeit
Nachweis zu Gemeinnützigkeit
Die benötigten Formulare und Vorlagen finden Sie auf der Seite Projektunterlagen.
Entscheidung
Vorprüfung durch den Sprecherrat
Der Sprecherrat führt eine erste fachliche Vorprüfung der eingereichten Projekte durch.Versand der Unterlagen an die LAG
Die vollständigen Projektunterlagen werden den Mitgliedern der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) zur Vorbereitung der Entscheidung zur Verfügung gestellt.Projektvorstellung und Bewertung
Sie stellen Ihr Projekt in der LAG-Sitzung vor. Anschließend diskutiert und bewertet die LAG das Vorhaben anhand der festgelegten Projektauswahlkriterien.Einordnung in die Prioritätenliste & Beschlussfassung
Die Projekte werden entsprechend ihrer Bewertung in eine Prioritätenliste aufgenommen. Die LAG fasst einen Beschluss über die Projektauswahl.
Umsetzung
Antragstellung beim StALU Vorpommern
Nach einem positiven Beschluss der LAG stellen Sie den Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde.Prüfung und Zuwendungsbescheid
Das StALU prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung der Förderung.Projektumsetzung
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann das Vorhaben entsprechend den Förderbestimmungen umgesetzt werden.Abschluss und Verwendungsnachweis
Nach Abschluss des Projekts werden die erforderlichen Nachweise eingereicht.
wichtige Hinweise
Erforderliche Genehmigungen wurden bereits beantragt oder liegen bereits vor (z. B. Baugenehmigungen oder andere notwendige Zustimmungen).
Mit der Umsetzung des Projekts wurde noch nicht begonnen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann die Förderung ausschließen.
Die Finanzierung des Eigenanteils ist gesichert.
Eine schriftliche Aussage zur nationalen Kofinanzierung durch die zuständige Kommune oder Kirchengemeinde liegt vor.
Ausgaben bis 25.000 € müssen zunächst selbst finanziert werden können. Die Förderung wird nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt.
Das Projekt muss bei der Bewertung durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) mindestens 45 % der möglichen Punkte erreichen, um für eine Förderung berücksichtigt werden zu können.
Ihre Projektidee verdient eine Chance
Sie möchten ein Projekt auf Rügen umsetzen oder möchten wissen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie unverbindlich per E-Mail, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.
Auf der Seite Projektunterlagen finden Sie außerdem alle wichtigen Formulare, Merkblätter und Informationen für die Einreichung Ihres Projekts.