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Vorhabenliste

Jedes Jahr zum 31.10. muss die LAG Ihre Vorhabenliste mit Projekten zur Umsetzung im Folgejahr im zuständigen Ministerium einreichen. Diese Liste setzt sich aus den bewerteten Projekten, die die Mindestpunktzahl erreicht haben zusammen. Die Projekte werden nach Ihrer %ual erreichten Punktzahl priorisiert. Alle Projekte, die im verfügbaren Budget liegen, können im Folgejahr in die Umsetzung gehen/Antrag bei der Bewilligungsbehörde stellen. Alle weiteren Projekte werden als Nachrücker gemeldet.